Geldautomaten in Ihrer Nähe

Unser Service bundesweit

Bargeld benötigen Sie überall. Ein Geldautomat einer Volksbank Raiffeisenbank, einer Sparda-Bank, PSD Bank oder der BBBank ist stets in Ihrer Nähe.

 

Bitte beachten Sie: Geänderte Öffnungszeiten am Donnerstag, 19. September – inklusive Geldautomaten und Café


Aufgrund einer internen Veranstaltung ist unsere Bank am 19. September von 15 bis 19 Uhr geschlossen – wir bitten um Ihr Verständnis.

Nächstgelegene Automaten zur kostenfreien Bargeldauszahlung
- Berliner Volksbank, Hauptstraße 104 (nähe Innsbrucker Platz), 10827 Berlin
- Sparda-Bank Berlin, Schloßstraße 97 (nähe Rathaus Steglitz), 12163 Berlin

Gut zu wissen: In vielen Supermärkten sind kostenlose Bargeldauszahlungen ab einem Einkaufsumsatz von 10 Euro möglich.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Geldautomaten im BankCard ServiceNetz.  

Kostenlose Bargeldauszahlungen mit der girocard (Debitkarte) sind an rund 14.700 Geldautomaten mit dem Logo "BankCard ServiceNetz" bei den Genossenschaftsbanken (Verfügungsrahmen: 2.000 Euro täglich) möglich:

- mit PSD GiroFair 24-mal pro Jahr und Karte

- mit PSD GiroComfort 48-mal pro Jahr und Karte

Gut zu wissen: Unsere neuen Geldautomaten sind in unserem Kundencenter aufgebaut. Auch außerhalb des BankCard ServiceNetzes können Sie Ihre Debitkarte [girocard] bundes- und weltweit an über 900.000 Geldautomaten nutzen – zu den von den jeweiligen Instituten veranschlagten Kosten. Eine Bargeldauszahlung mit der girocard (Debitkarte) ist an den europäischen Geldautomaten bis 2.000 Euro pro Tag und Karte möglich.

Geldautomaten bundesweit finden

Gut zu wissen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Den Beleg können Sie unter Angabe des Einzahlungsdatums persönlich im PSD Kundencenter oder digital per Nachricht im Onlinebanking einreichen.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
  • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen


Bitte beachten Sie, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Beleges entgegennehmen können.

Weltweit