- Bequem und einfach handeln
- Sichere Verwahrung aller Wertpapiere
- Auf Wunsch persönliche Beratung
Wertpapierdepot
Alles in einer Hand
Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsen. Unsere Wertpapierexperten beraten Sie kompetent und berücksichtigen dabei Ihre persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei der Geldanlage. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Wertpapiere direkt bei uns im Kundencenter oder online kaufen oder verkaufen möchten.
Das Wertpapierdepot im Überblick
Umfangreiches Informations- und Orderangebot
Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Der jährliche Depotauszug informiert Sie detailliert über Ihre Wertpapiergeschäfte. So behalten Sie immer den Überblick.
Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick
- Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und ausgewählten internationalen Handelsplätzen
- Ordererteilung persönlich in unserem Kundencenter oder online
- Zeichnung von Neuemissionen
- Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten
Gut zu wissen: Sie möchten in Fonds investieren? Dann empfehlen wir Ihnen das UnionDepot von UnionInvestment – mit kostengünstigem Zugang auf aktuell ca. 5.000 Fonds.
Das bietet Ihnen unser neues Brokerage im PSD OnlineBanking und in der PSD Banking-App
Mit dem Brokerage im PSD OnlineBanking und in der PSD Banking-App können Sie jederzeit handeln, Sparpläne anlegen oder unser umfangreiches Informationsangebot nutzen.
- Marktdaten, Kurse in Echtzeit, aktuelle Nachrichten und Analysen – beziehen Sie das Know-how der DZ BANK in Ihre Anlage-Entscheidungen ein.
- Erweiterte Orderfunktionen – reagieren Sie jederzeit auf das aktuelle Marktgeschehen.
- Notizfunktion und Kursalarm – individualisieren Sie Ihr Depot ganz nach Ihren Vorstellungen.
- Factsheets – informieren Sie sich mit unseren Wertpapierporträts.
Konditionen im Wertpapiergeschäft
Hier finden Sie die Preise unserer "Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen" (unter Punkt 9).
Sie sind bereits Kunde der PSD Bank Berlin-Brandenburg eG, haben jedoch bisher kein Wertpapierdepot und auch noch keinen Zugang zum Online-Banking. Rufen Sie uns einfach an unter 030 850 820 und vereinbaren Sie einen telefonischen Beratungstermin. Wir erläutern Ihnen in einem persönlichen Gespräch die umfangreichen Möglichkeiten rund um das Thema Wertpapierdepot.
Depot eröffnen - das ist zu tun
Nutzen Sie das PSD OnlineBanking?
Eröffnen Sie Ihr Depot direkt im OnlineBanking.
Sie nutzen noch kein PSD OnlineBanking?
Schalten Sie sich jetzt hier frei – ganz einfach mit wenigen Klicks.
Sind Sie Neukunde?
Eröffnen Sie Ihr Depot nach der Kontoeröffnung im PSD OnlineBanking.
Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen
Strafrechtlichen Ärger vermeiden und Verstöße gegen börsenrechtliche Vorschriften vermeiden!Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren „an sich selbst“ kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen. Nach börsenrechtlichen Vorschriften ist darüber hinaus die Eingabe „gegenläufiger Geschäfte“ verboten.
Mehr dazu finden Sie unter dem folgenden Link:
Mehr Informationen zum Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen >>
Häufige Fragen zum Wertpapierdepot
Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Services bieten.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer PSD Bank Berlin-Brandenburg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre PSD Bank Berlin-Brandenburg eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.