Zahlungskontengesetz

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Vorvertragliche Entgeltinformationen gemäß §§ 5 bis 9 ZKG, 47 Absatz 2 ZKG
  • Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten
  • Informationen zur Entgelttransparenz nach den §§ 5 bis 19 ZKG

Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend die vorvertraglichen Entgeltinformationen zur Verfügung.

Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 ZKG in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend ein Glossar zur Verfügung, das die Funktionsweise bestimmter Zahlungsverkehrsdienstleistungen erklärt.

Info zu Umrechnung bei Kartenzahlungen in Fremdwährung

Sofern Sie mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Ihrer Kreditkarte in einer anderen EWR-Währung (z. B. Dänische Krone, Polnischer Zloty) bezahlen oder Bargeld abheben, können Sie sich im Nachgang über Fremdwährungsumrechnungen bei Kartenzahlungen in Europa von uns per E-Mail oder SMS informieren lassen. Füllen Sie dazu das folgende Auftragsformular aus und senden Sie es uns unterschrieben zu.