Bitte senden Sie uns Ihren Energieausweis
Sie haben Ihre Immobilie mit uns finanziert? Dann haben wir eine wichtige Bitte: Schicken Sie uns Ihren gültigen Energieausweis.Der Hintergrund: Mit den Energieausweisen erfassen wir den CO2-Ausstoß der von uns finanzierten oder als Sicherheit hinterlegten Immobilien. Diese Bestandsaufnahme bereitet uns auf regulatorische Anforderungen vor, die zurzeit auf europäischer Ebene für die Klimaziele 2050 diskutiert werden.
Gut zu wissen: Auf Ihre Immobilienfinanzierung hat das keine Auswirkungen.
So kommt Ihr Energieausweis zu uns
- Per Upload hier auf dieser Seite
- Im Onlinebanking über Ihr Postfach
Bitte schicken Sie uns das Dokument als PDF – herzlichen Dank.
Sie möchten einen Energieausweis erstellen lassen?
Mit unserem Service rund um die Immobilie bekommen Sie einen aussagekräftigen und rechtlich anerkannten Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
Unser Tipp: Wert steigern, Kosten senken
Machen Sie Ihre vier Wände fit für die Zukunft. Eine Modernisierung erhöht den Wert Ihrer Immobilie, reduziert Energiekosten und sorgt für mehr Komfort.
Buchen Sie Ihren Termin – wir beraten Sie gern zu Ihren Finanzierungsmöglichkeiten.
Fragen & Antworten zum Energieausweis
Welche Art des Energieausweises Sie benötigen, hängt in erster Linie von dem Baujahr des Gebäudes, dem Sanierungsstand sowie der Anzahl der Wohneinheiten ab. Wenn Ihre Immobilie mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 gebaut wurde, bisher noch keine Sanierung (nach der Wärmeschutzverordnung ’77) durchgeführt wurde und weniger als 4 Wohneinheiten hat, benötigen Sie den Bedarfsausweis.
Alle anderen Gebäude haben die Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfs-Energieausweis.
Der Verbrauchs-Ausweis weißt nur den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie aus. Diese Daten werden aus den Energieabrechnungen der letzten drei Jahre entnommen. Diese Ausweis-Art kann somit nur bedingt eine Aussage über den künftigen Verbrauch treffen, denn jede Person hat ein anderes Heizverhalten.
Der Bedarfs-Ausweis ist genauer. Hier wird der Energiebedarf des Gebäudes anhand der Bauweise und dem Stand der Anlagentechnik berechnet. Die Berechnungen sind unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Diesem Energieausweis kann der genaue Energiebedarf der Immobilie entnommen werden. Zudem weißt dieser Ausweis Modernisierungsempfehlungen aus, mit denen man den Energieverbrauch reduzieren kann.
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Hier greift die Energieausweis-Pflicht gemäß § 79 Absatz 4 GEG nicht. Sollte Ihnen trotzdem ein gültiger Energieausweis vorliegen, freuen wir uns über die Einreichung.
Gut zu wissen: Sie können beim Landesdenkmalamt auf der Denkmalliste prüfen, ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Ein Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Ein neuer Energiepass muss vor Ablauf dieser Frist normalerweise nur beantragt werden, wenn größere bauliche Maßnahmen oder Änderungen an der Heizungsanlage erfolgt sind.
Energieausweise sind stets gebäudebezogen. Das bedeutet, dass für eine einzelne Wohnung kein Energieausweis ausgestellt werden kann, sondern nur für ein ganzes Gebäude. Ansprechpartner rund um den Energieausweis ist deshalb Ihre Hausverwaltung.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises gibt es im Rahmen der Vermietung und des Verkaufs – mit Ausnahme von denkmalgeschützten Immobilien oder Häusern mit einer Wohnfläche unter 50 Quadratmetern.
Darüber hinaus besteht in Deutschland die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten seit Einführung der EnEV im Jahr 2002.
Wurde Ihre Immobilie vor 2002 errichtet und wird sie von Ihnen selbst genutzt, müssen Sie nichts tun.
Sie möchten einen Energieausweis erstellen lassen?
Mit unserem Service rund um die Immobilie bekommen Sie auf Wunsch einen aussagekräftigen und rechtlich anerkannten Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
Im Rahmen des "Green Deals" verabschiedete die Europäische Kommission 2020 die EU-Taxonomieverordnung.
Daraus ergeben sich Berichtspflichten für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen, zu denen auch unsere Bank gehört. Diese beinhalten unter anderem, zukünftig einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Darüber hinaus unterliegen wir der Verpflichtung, die "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)" der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu erfüllen. Mit der 7. MaRisk-Novelle der Bankenaufsicht ergaben sich für Banken weitere Vorgaben, die besagen, dass wir ESG-Faktoren in unsere Kreditvergabeprozesse integrieren müssen.
Vor diesem Hintergrund haben Sie unser Schreiben mit der Bitte zur Einreichung eines Energieausweises erhalten. Hiermit kommen wir der Umsetzung der EU-Taxonomie gemäß Artikel 10 Absatz 5 i.V.m. Artikel 8 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zu den Berichtspflichten (Green Asset Ratio) nach.