Kern der Änderungen sind einheitliche Rahmenbedingungen für Echtzeitüberweisungen (Instant Payment) innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums: Festgelegt wird beispielsweise, dass die digitale Echtzeitüberweisung rund um die Uhr mit einer vorgegebenen Überweisungszeit von 10 Sekunden ermöglicht werden muss.
Neu ist zudem die Vorschrift einer Empfängerüberprüfung vor der Autorisierung, um die Sicherheit von Echtzeitüberweisungen zu optimieren. Diese Neuregelungen finden Sie im Detail in den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, für das OnlineBanking und den Sonderbedingungen für die Datenfernübertragung (DFÜ).
Ergänzend dazu werden auch die Sonderbedingungen der girocard (Debitkarte) angepasst: Hier geht es im Wesentlichen um die Vereinheitlichung von Begriffen und Rahmenbedingungen rund um neue technische Möglichkeiten der physischen und digitalen girocard (Debitkarte). Zum Beispiel, dass Fingerabdruck und Gesichtserkennung als Authentifizierungsmerkmal rechtlich sicher und einheitlich angewandt werden dürfen. Die zuvor genannten Änderungen finden sich im Preis-Leistungsverzeichnis wieder.