Fragen und Antworten zum Projekt
Projektentwicklung „Wohnquartier Neue Mühle"
Ein Projekt der Riedels Neue Mühle GmbH
Mit Leidenschaft und Tatendrang verfolgen wir seit 2022 unser Ziel: An dem historischen Ort ein lebendiges Gastronomie- und nachhaltiges Wohnangebot für alle Generationen und Zielgruppen zu schaffen – inkl. öffentlichem Uferpark und Bootsanleger sowie naturnahen Spielplatzflächen.
Wir, das ist die Riedels Neue Mühle GmbH, als hundertprozentige Tochter der PSD Bank Berlin-Brandenburg. Die kaufmännische Verantwortung und die operative Projektumsetzung liegen in den Händen der Geschäftsführung der GmbH – die GmbH berichtet an die PSD Bank Berlin-Brandenburg.
Fakten statt Gerüchte
Um in die aktuell sehr emotionale Diskussion gesicherte Fakten zu bringen, finden Sie hier ein kompaktes Informationsangebot. Wir streben eine maximale Transparenz für alle Beteiligten in diesem Prozess an, um alle bisherigen und künftigen Fragen zu beantworten. Viele Fragen beziehen sich auf die Argumente von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, mit denen wir vor Ort im Gespräch waren.
Hintergrund der aktuellen Situation
Auf Basis eines uns am 01.02.2022 zugesandten Exposés haben wir das Grundstück samt Immobilien der Tiergartenstraße 2 am 21.04.2022 erworben. Der rechtliche und wirtschaftliche Übergang war am 01.06.2022.
Deutlich vor Erstellung des Exposés (2021) hatte der Vorbesitzer den Abriss des gastronomischen Ensembles angezeigt. Diese Anzeige ist durch alle baurechtlichen Instanzen gelaufen, weswegen der Vorbesitzer in dem Exposé das Ensemble inklusive Abrissrecht anbot. Gut zu wissen: Auch die Stadt hätte das Grundstück kaufen können, um den Standort zu entwickeln oder in der jetzigen Form zu erhalten.
Richtig ist: Unsere Pläne sind sehr detailliert vorhanden und diskussionsbereit aufbereitet.
Seit mehr als zwei Jahren arbeiten wir an dieser Planung als Grundlage für den Dialog mit der Stadt.
Durch beklagenswerte Wechsel der Verantwortlichkeiten im Baudezernat und aufgrund der Neuwahlen 2024 mit dem entsprechenden Wechsel der politischen Akteure kamen wir mit unseren Planungsabstimmungen bisher sehr zögerlich voran. Wir freuen uns, mit der Kraft der öffentlichen Diskussion ein neues Angebot für die Stadt offenzulegen und in eine zeitnahe Umsetzung/Vermietung zu bringen.
Übersicht der bisher geführten Gespräche
- Konzeptvorstellung Wohnquartierplanung Stadtplanungsamt am 12.02.2024
- Vorgespräche zur Gebietsentwicklung/Bebaubarkeit des Grundstücks mit dem Stadtplanungsamt am 24.02.2022
- Konzeptvorstellung Wohnquartierplanung und Abstimmung zur bereits 2021 erfolgten Abrissanzeige durch die Vorbesitzerin mit dem Bauordnungsamt KW am 14.03.2024
- Konzeptvorstellung Wohnquartierplanung Stadtverwaltung/Politik am 13.05.2024
- Konzeptvorstellung Wohnquartierplanung Stadtverwaltung/Politik 11.06.2024
- Konzeptvorstellung Wohnquartierplanung Stadtverwaltung/Politik am 22.07.2024
- Öffentlicher Diskurs "Blauer Bus" des rbb zum Thema „Abriss Landgasthof Riedels Neue Mühle“ mit Bürgern und Politik am 23.07.2024
- Konzeptvorstellung Wohnquartierplanung Stadtverwaltung/Politik am 29.08.2024
- Konzeptvorstellung Wohnquartierplanung Stadtplanungsamt am 25.11.2024
- Konzeptvorstellung Wohnquartierplanung bei der CDU-Fraktion der Stadt Königs Wusterhausen am 25.11.2024
Anders als die Vorbesitzer planen wir weder einen Komplettabriss noch eine abgeschlossene Wohnanlage. Nach Prüfung der Altbausubstanz sieht unsere Planung einen Teilerhalt des Landgasthofes in Form des historischen Feldsteingebäudes vor, das zum Erhalt von Riedels Neue Mühle über den angrenzenden Neubaukörper um eine großzügige Gastronomiefläche erdgeschossig ergänzt wird.
Seit mehr als 2,5 Jahren stellen wir unser Konzept allen Gremien und Fraktionen vor und bemühen uns intensiv um die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Diesen haben wir nach erfolgten Abstimmungen bereits 2023 beantragt und waren bereit für den Dialog mit der Politik sowie den Einwohnern von Königs Wusterhausen. Mit Verweis auf personelle Änderungen sowie unbesetzten Stellen in den zuständigen Dezernaten, den Neuwahlen im Jahre 2024 sowie einer nicht existenten Folgekostenrichtlinie für Investoren wurde uns die Aufstellung eines Bauplanes bis heute verwehrt.
Mit Verwunderung haben wir erfahren, dass Stadtverordneten-Versammlung am 9.12.2024 auf Antrag der CDU-Fraktion einen eigenen Bebauungsplan beschlossen hat – ohne einen Dialog mit uns. Zusätzlich wird eine Veränderungssperre für das Baugrundstück angestrebt, welche einer juristischen Grundlage entbehrt. Diese Art der Vorgehensweise ist sehr unüblich, da die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplans nun bei der Stadt – statt beim Investor – liegen.
Zum Hintergrund: Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein gängiger und eingeübter Prozess, der das öffentliche Interesse und die Pläne der Eigentümer zusammenbringen soll. Wir halten die aktuelle Vorgehensweise für nicht zielführend. Wir freuen uns darauf, im gemeinsamen Dialog mit allen Beteiligten eine nachhaltige Zukunftsperspektive für den Standort umzusetzen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir vor Aufstellung des Bebauungsplanes keine verbindlichen Pläne veröffentlichen können.
Gerne geben wir Ihnen einen Einblick in unseren aktuellen Planungsstand.
Fragen & Antworten
Das Problem des Ensembles beruht auf den Bausünden der Vergangenheit. Die noch vorhandenen baulichen Anlagen sind ein Sammelsurium unterschiedlicher Baukörper und Baustile und tragen für die gewünschte Nutzung erhebliche Mängel, die zu beseitigen wären.
Einige Gebäudeteile sind durch jahrelangen Leerstand und unterbliebene Instandhaltungsmaßnahmen so abgewirtschaftet, dass sie nur noch mit einem nicht mehr vertretbar wirtschaftlichen Aufwand erhalten werden könnten. Ein im August 2024 aufgestelltes Gutachten hat eine Teil-Belastung mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen festgestellt.
Die notwendigen Betriebsanlagen, wie Toiletten, Küche, Gastraum, Heizung etc., sind über mehrere Baukörper verteilt. Deshalb ist der Erhalt einzelner Gebäudeteile, selbst wenn diese noch jüngeren Datums und in äußerlich vertretbarem Zustand sind, aus den baulichen Gegebenheiten her unmöglich, weil diese dann nicht mehr einzeln funktionieren.
Durch den Verlust der historischen Altsubstanz und den aktuellen Baumix hat sich die zuständige Behörde nach Prüfung zum Beispiel klar gegen einen Denkmalschutz ausgesprochen.
Energetisch ist dieser Baumix fernab aktueller Vorschriften sowie hochgradig ineffizient und damit unwirtschaftlich. Zudem existieren erhebliche Mängel in Sachen Brandschutz.
Eine wirtschaftlich erfolgreiche Gastronomie wird durch die vorhandene Bausubstanz aus folgenden Gründen verhindert:
- Zu viele Neben- und Lagerflächen
- Schlechte Verkehrsflächen erfordern eine sehr personalintensive Bewirtschaftung und verursachen damit hohe Personalkosten
- Viel zu hohe Nebenkosten (nach übereinstimmenden Aussagen von Pächter und Vermieter bewegen diese sich zwischen 11.500 – 12.000 Euro monatlich) aufgrund von Fläche und energetischer Situation
Diese Punkte haben in der Vergangenheit bereits viele Gastronomen zum Aufgeben bewegt oder gezwungen und letztendlich zu zwölf Jahren Lehrstand geführt.
Die aktuelle Pächterin hat mit Blick auf die Bebauungspläne einen Mietvertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Diese Frist ist für einen Gastronomiebetrieb sehr ungewöhnlich. Im Gegenzug zu dieser Kündigungsfrist hat die vereinbarte Kaltmiete mit ca. 1 Euro pro Quadratmeter eher symbolischen als wirtschaftlichen Charakter.
Konkret entspricht dies nur ca. 17 Prozent der Vergleichsmiete einer Gastronomieeinheit mit den vorliegenden Beschaffenheiten in Königs Wusterhausen – und bei dieser Rechnung beziehen wir uns "nur" auf die rund 1.200 Quadratmeter Innenfläche, aber noch nicht auf die Außenfläche, die Kellerfläche oder die genutzten Flächen in den Obergeschossen.
Angenommen das Ensemble könnte mit hohen finanziellen Aufwänden für die nächsten Jahre fit gemacht werden, dann würde die Vergleichsmiete unter Einbezug aller Faktoren bei rund 15.000 Euro pro Monat liegen, ohne die zusätzlich kostenintensiven energetischen und Personalaufwandskosten verbessert zu haben.
Richtig ist, dass sich die jetzige Pächterin aufgrund einer Mieterhöhung gegen den Weiterbetrieb in ihrer vorherigen Lokalität entschieden und aus diesem Grund bewusst unser Angebot zu einer symbolischen Miete inklusive der oben beschriebenen Kündigungsfrist angenommen hat.
Die Pächterin wusste, dass es sich um ein Entwicklungsgrundstück handelte und hat in den letzten Monaten sämtliche Termine von Baugutachtern, Planern etc. ermöglicht. Alle Begehungen und Planungen im Vorfeld sind entsprechend mit ihrem Wissen und mit ihrer Mithilfe durchgeführt worden.
Aus unserer Sicht sehr fair und nicht selbstverständlich: Der aktuelle Mietvertrag, der am 01.01.2023 inklusive der dreimonatigen Kündigungsfrist geschlossen wurde, enthielt neben der symbolischen Miete weitere Vorzüge, wie die kostenlose Nutzung der Außenflächen sowie die kostenlose Nutzung einer Wohnung im Obergeschoss für Angestellte.
Um eine ordnungsgemäße Einstellung des Betriebs zu ermöglichen, haben wir die Kündigungsfrist auf 6 Monate verlängert.
Für uns ist die Geschichte geprägt von Rückbau, Ergänzung und Neuaufbau. Das, worauf sich die schönen Erinnerungen beziehen (großer historischer Tanzsaal, großer Biergarten), existiert in der Form nicht mehr. Die alte Bausubstanz besteht schon seit Jahren nur noch als ein Bruchteil. Wir möchten die Tradition weiterführen und das Ensemble aus verschiedenen Baustilen und Epochen wieder in eine Zukunft für viele Generationen transformieren.
Die Neubaupreise sind für Bauträger in den letzten Jahren rapide gestiegen. Um trotzdem Wohnraum zu attraktiven Preisen anbieten zu können, planen wir mit einer Vielzahl von kleineren Wohnungseinheiten, die dank moderner Grundrisse, großzügiger Fensterflächen und üppiger Außenanlagen einen hohen Wohnkomfort bieten.
Zudem reduzieren wir die Nebenkosten durch ein hohes Maß an Energieautarkie auf ein Minimum. Auf Basis des heutigen Baukostenindex (BKI) würden wir heute Angebote bereits ab 699 Euro Kaltmiete darstellen können (abhängig von Genehmigungs-/Bauzeit und weiteren Auflagen). Darüber hinaus wird ein günstiges Bauen nur möglich sein, wenn eine bestimmte Mindestquadratmeterzahl an Wohnfläche, Mehrgeschossigkeit und unser Ansatz einer seriellen Typenbauweise mit hoher Vorfertigung realisierbar bleiben.
Wir planen viel in Modulbauweise, mit hohem Vorfertigungsgrad und seriellem Bauen in einem Bauabschnitt, mit regenerativer Energieversorgung für niedrige Nebenkosten sowie mit durchdachten, effizienten Grundrissen mit optimaler Flächenaufteilung.
Je mehr Skalierung wir vor Ort erreichen, desto attraktiver können wir das Mietpreisangebot gestalten. Die Skalierung hängt stark von der finalen Anzahl der Baukörper und der Geschossigkeit ab.
Was wir aus der Diskussion mitnehmen
Haben wir alles richtig gemacht?
Auch wenn durch den Mietvertrag das Recht zur kurzfristigen Kündigung auf unserer Seite ist, gehört es nicht zu unserer Art, dass Pächter von einer möglichen Kündigung durch Dritte erfahren.
Dies ist im Rahmen des Austauschs mit den politischen Gremien passiert. Das ist nicht unser Anspruch. Entsprechend haben wir reagiert und unter Verlängerung der Kündigungsfrist um 3 auf 6 Monate eine einvernehmliche Kündigung zum 31.12.2024 mit der aktuellen Pächterin vereinbart. Der Nutzungszustand endet entsprechend zum 01.01.2025.
Das Objekt ist dann wieder pachtfrei und würde ohne Veränderung in den Zustand der letzten 15 Jahre zurückfallen.
Was haben wir abseits des Dialogs mit den Fraktionen und Gremien in den letzten Monaten getan?
Wir haben gelernt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von Königs Wusterhausen möglichst ohne Pause ein gastronomisches Angebot schätzen. Entsprechend haben wir Pläne für eine Interimsgastronomie erarbeitet, die bereits im Sommer 2025 ihren Betrieb aufnehmen kann.
Darüber hinaus haben wir aus dem Dialog vor Ort mitgenommen, dass das dauerhafte Gastronomieangebot am Standort auch Platz für Familienfeste, Sitzungen etc. bieten muss. Daraufhin haben wir unsere Ursprungsplanung überarbeitet und entsprechende Flächen für eine größere Gastronomie vorgesehen.
Zudem haben wir Gespräche mit der Pächterin geführt, und sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass eine Fortführung der Pacht zu branchenüblichen Konditionen nicht wirtschaftlich ist. Entsprechend endet der gastronomische Betrieb am 29.12.2024.
Im August 2024 haben wir ein Gutachten zur detaillierten Überprüfung der Bausubstanz erstellen lassen, dass zu dem erwarteten Ergebnis kam, dass Teile des Gebäudes schadstoffbelastet sind.
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