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Extra-Geld von Staat und Arbeitgeber kassieren.

Extra-Geld von Chef und Staat

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Mehr bekommen dank Förderung

Sie möchten Geld für eine eigene Wohnung sparen oder in Ihre private Vorsorge investieren? In vielen Fällen können Sie sich beim Vermögensaufbau helfen lassen – von Ihrem Arbeitgeber oder vom Staat.

 

Riester-Rente

R+V PrivatRente, Rentenversicherung, Rentenzahlung, private Rentenversicherung, vorsorgen, Altersvorsorge, Rente

Der Staat hilft Ihnen bei der privaten Vorsorge.

Staatliche Zulagen

VL-Sparen

Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Sparplan sichern

Extra-Geld vom Chef: Lassen Sie das Geld Ihres Arbeitgebers für sich arbeiten.

Sicher Vermögen aufbauen

Sparen und Prämien kassieren

Wie bekomme ich staatliche Förderung?

Ob Single, Ehepaar oder Familie: Die staatliche Förderung reicht von der Arbeitnehmer-Sparzulage über die Wohnungsbauprämie bis zu Riester-Rente und Wohn-Riester. Wenn Sie alle Vorteile ausschöpfen, können Sie mehrere hundert Euro im Jahr bekommen.

Jetzt beraten lassen

Die Vielzahl von Möglichkeiten macht einen Überblick nicht immer leicht. Bei staatlicher Förderung entscheidet Ihre Lebenssituation darüber, ob und wie viele Prämien Sie erhalten. Im persönlichen Gespräch klären wir gern Ihre Fragen und zeigen Ihnen, wie Sie die maximale Förderung für sich herausholen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) bekommen Sie als Belohnung dafür, dass Sie ihr Geld in bestimmte Anlageformen investieren. Dazu gehören Bausparverträge, klassische Sparpläne und Fondssparpläne. In vielen Branchen zahlen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen. Die Höhe – bis zu 40 Euro monatlich – ist im Tarifvertrag oder in betrieblichen Vereinbarungen festgelegt.

Der Staat unterstützt VL mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese beantragen Sie über die Einkommenssteuererklärung. Nach 6 Jahren Einzahlung in Ihren VL-Vertrag und einer maximal einjährigen Sperrfrist zahlt das Finanzamt den Zuschuss direkt auf Ihren Vertrag ein und Sie können über die Gesamtsumme verfügen.

Die Höhe der Sparzulage richtet sich danach, wie viele vermögenswirksamen Leistungen Sie anlegen. Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger VL als maximal gefördert werden, können Sie die Differenz selbst ergänzen. Zusätzlich gelten bestimmte Einkommensgrenzen. 

Wer ist für die Wohnungsbauprämie berechtigt?

Als staatliche Zulage gilt die Wohnungsbauprämie innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen für Bausparer. Interessant ist sie zum Beispiel für Schüler ab 16 Jahren, Studenten oder Teilzeitbeschäftigte. Damit Sie die Prämie erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht überschreiten.

Gut zu wissen: Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen für Ihren Bausparvertrag einzahlen, können Sie zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.

Was ist die Riester-Förderung?

Mit der Riester-Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge. Der Grund: In Zukunft wird die staatliche Rente allein nicht für den Erhalt Ihres Lebensstandards ausreichen. Riester-Förderung können Sie erhalten, wenn Sie in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Gefördert werden zum Beispiel Beiträge zu einer lebenslangen Zusatzrente. Wir beraten Sie gern zu Einkommensgrenzen, Steuervorteilen und Extra-Zulagen.

Eine Sonderform der Riester-Rente ist Wohn-Riester. Dabei erhalten Sie Zulagen für die Investition in selbstgenutztes Wohneigentum, wie den Kauf und die Sanierung einer Immobilie oder die Finanzierung barrierefreier Umbauten.

Übrigens: Förderberechtigte unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus.

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