Kostengünstig in die eigenen vier Wände
Mit der Erweiterung der Riesterförderung um die Eigenheimrente, dem sog. "Wohn-Riester", wird jetzt auch der Erwerb von Wohneigentum staatlich Riester-gefördert. Staatliche Förderung gibt es dabei sowohl im Fall der Entnahme von angesparten Geldern auf bestehenden klassischen Riester-Sparverträgen für den Bau oder den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum als auch für die Tilgung von speziell Riester-zertifizierten Baudarlehen.
Riester Bausparvertrag
Wohn-Riester lohnt sich. Sparer können die Förderung für die eigene Immobilien-Finanzierung nutzen und so Kreditzinsen sparen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verbrauchermagazin "Finanztest" in der aktuellen September-Ausgabe 2010. Bestnoten bekommen Riester-Bausparverträge für Ihre Zinsgarantie.
Zulagen und Steuervorteile nutzen
Mit der "Fuchs WohnRente" unser
es Partners Bausparkasse Schwäbisch Hall bieten wir Ihnen einen Riester-zertifierten Bausparvertrag, mit dem Sie sowohl in der Ansparphase als auch in der Darlehensphase die volle Riester-Förderung nutzen können. Gerade Durchschnittsverdiener sollten die Förderung für einen Bausparvertrag nutzen oder die staatlichen Zulagen in ein Sofortdarlehn einbeziehen.
Wir beraten Sie gerne!
Telefon: (030) 850 820 / Telefax: (030) 850 82 - 319
Entnahme aus bestehenden Riester-Sparverträgen
Wer bereits einen Riester-Vertrag bespart, kann bis zu 75 Prozent oder aber das gesamte angesparte Kapital für den Kauf, Bau oder - nur zu Beginn der Auszahlungsphase - für die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie einsetzen. Das Kapital kann auch zum Erwerb von Dauerwohnrechten in Wohngenossenschaften eingesetzt werden.
Tilgung zertifizierter Riester-Darlehensverträge
Statt eine Riester-Sparvertrag zu besparen, kann alternativ auch direkt ein Riester-zertifizierter Darlehensvertrag abgeschlossen werden. Die Tilgung dieses Darlehens erfolgt dann durch die Eigenleistungen, die sonst in einen Riester-Sparvertrag geflossen wären, sowie durch die jährlich gezahlte staatliche Förderung auf diese Eigenleistungen.
Nachgelagerte Besteuerung auch bei Wohn-Riester
Die Besteuerung von Riester-Verträgen erfolgt grundsätzlich in der Auszahlphase. Bei klassischen Riester-Sparverträgen werden die jährlichen Rentenzahlungen besteuert. Da bei Wohn-Riester-Verträgen keine Zahlungen fließen, behilft sich die Steuerbehörde mit der Bildung eines fiktiven "Wohnförderkontos". Auf dieses werden entweder der entnommene Betrag aus einem Riester-Sparvertrag oder - im Fall von Riester-Darlehensverträgen - die förderungsfähigen Tilgungsleistungen sowie die direkt in die Tilgung geflossenen Beträge aus der staatlichen Förderung gebucht. Am Ende jedes Laufzeitjahres wird dieser Betrag um 2 Prozent erhöht.
Wahlrecht bei Besteuerung
Der Endbetrag des Wohnförderkontos kann nach Renteneintritt entweder in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr oder wahlweise in einer Summe im Jahr des Renteneintritts versteuert werden. Ist letzteres der Fall, müssen nur 70 Prozent des auf dem Wohnförderkonto vorhandenen Betrags versteuert werden
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