- Der perfekte Einstieg zur Finanzierung Ihrer Wohnwünsche
- Geeignet zum Bauen, Renovieren oder Kauf von Wohneigentum
- Anspruch auf zinsgünstiges Bauspardarlehen
- Individuelle Tarifvarianten und Laufzeiten
- Auch als Wohn-Riester-Vertrag möglich
Zinsen freibleibend, gültig ab 29.11.2010
Online-Bauspar-Rechner
Gemeinsam mit Deutschlands kundenstärkster Bausparkasse, der Bausparkasse Schwäbisch Hall (BSH), bieten wir Ihnen Bausparverträge mit attraktiver Verzinsung, günstigen Sparzeiten und höchstmöglicher Flexibilität. So werden Wohnträume wahr. Starten Sie hier den Online-Bauspar-Rechner der Bausparkasse Schwäbisch Hall mit Klick auf die Grafik..

Telefon: (030) 850 820 / Telefax: (030) 850 82 - 319
Bausparen = Sparen + Finanzieren
Der Bausparvertrag ist eine staatlich geförderte Spar- und Finanzierungsform und dient als Grundstock der Vermögensbildung. Mit Bausparen können Sie aktiv Ihre eigene Wohnsituation verbessern und Ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen. Damit ist der Bausparvertrag auch die Basis für eine gesicherte Altersversorgung.
Sie sparen jeden Monat eine bestimmte Rate. Neben diesen regelmäßigen Einzahlungen können Sie auch Sonderzahlungen leisten. Das angesparte Guthaben wird je nach Tarifvariante unterschiedlich verzinst. Beträgt Ihr Guthaben, also die Summe aus Einzahlungen, Zinsen und eventuellen staatlichen Zuschüssen, mehr als 50% der bei Abschluss des Vertrags festgelegten Bausparsumme, haben Sie bei einem planmäßigen Sparverlauf Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Dieses Darlehen können Sie in Anspruch nehmen, müssen es aber nicht.
Staatliche Förderung
Als Bausparer profitieren Sie zusätzlich von staatlichen Zulagen. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen:
Wohnungsbauprämie
Die 8,8%-ige Wohnungsbauprämie wird für jährliche Sparbeiträge bis maximal 512 Euro bei Alleinstehenden und 1.024 Euro bei Verheirateten gezahlt. Prämienberechtigt sind Bausparer ab 16 Jahren, deren zu versteuerndes Einkommen jährlich 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Bausparern über 25 Jahren wird die Wohnungsbauprämie ausschließlich bei wohnwirtschaftlicher Verwendung der Bausparmittel gewährt. Mehr dazu in unserer Broschüre
"Das ändert sich - Wohnungsbauprämie"
Arbeitnehmersparzulage
Der Staat fördert die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% der VL. Voraussetzung für den Bezug der Arbeitnehmersparzulage ist die Einhaltung einer 7-jährigen Bindungsfrist sowie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 17.900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten.
Wohn-Riester
Zertifizierte Riester-Bausparverträge werden im Rahmen des des Eigenheimrentengesetzes als sogenannte Wohn-Riester-Verträge Riester-gefördert. Mehr zum Thema Wohn-Riester finden Sie hier.
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Ihrem Traum vom eigenen Heim steht nichts im Wege.
Und so funktioniert’s: Klicken Sie auf die unten stehende Grafik und wählen Sie im Folgedialog eine Tarifvariante aus. Danach legen Sie den für Sie optimalen Sparbeitrag bzw. Kapitalbedarf fest. Ihre Bausparberechnung können Sie anschließend um Ihre persönlichen Daten ergänzen und direkt an uns übermitteln. Per E-Mail erhalten Sie eine Kopie Ihrer Berechnung.
Im persönlichen Gespräch mit unserem Berater unterzeichnen Sie dann den Antrag.
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