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PSD RiesterRente
Verschenken Sie kein Geld
 
Ihre Vorteile:
  • Eintrittsalter bis 60 Jahre möglich
  • Attraktive Rendite durch staatliche Förderung
  • bis zu 150% Beitragsgarantie
  • "Hartz-IV-geschützt"
  • keine Gesundheitsprüfung
  • "Wohn-Riester" für Immobilie nutzen 

Profitieren Sie von der staatlichen Förderung
Die Folgen der Bevölkerungsentwicklung liegen auf der Hand: weniger Beitragszahler, weniger Rente. Private Vorsorge wird immer wichtiger. Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert sie der Staat im Rahmen der Riester-Förderung über Zulagen und Steuervorteile.

 

Unsere Lösung
Unsere gemeinsam mit unserem Partner R+V angebotene zertifizierte PSD RiesterRente ermöglicht es Ihnen, durch private Vorsorge diese staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen zu nutzen und bietet Ihnen eine lebenslange garantierte Rente.

Die Riester-Rente ist für viele Bürger sehr attraktiv. Insbesondere Familien mit Kindern, niedrigere Einkommensgruppen sowie junge Leute profitieren von der steuerlichen Förderung und den Zulagen. Durch den verbesserten Sonderausgabenabzug ist die "Riester-Rente" aber auch für Personen mit hohem Einkommen interessant.

 

Telefon: (030) 850 820 / Telefax: (030) 850 82 - 239

So funktioniert die PSD RiesterRente:

 

Staatliche Förderung

Sie zahlen einen laufenden Beitrag ein und erhalten vom Staat Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage und eventuell Berufseinsteigerbonus). Zusätzlich erhalten Sie Steuervergünstigungen indem die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind. Damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten, müssen Sie jährlich einen so genannten Mindesteigenbeitrag anlegen, abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen. Ein Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr muss mindestens gezahlt werden.

 

Zulagenhöchstbeträge nach dem Altersvermögensgesetz ab 2008
 Alleinstehende  Ehepaare  Je Kind
 154 EUR
 308 EUR
 185 EUR
 300 EUR*

*für nach dem 01.01.2008 geborene Kinder

Riester-Sparer, die vor Vollendung Ihres 25-sten Lebensjahres einen Riestervertrag abgeschlossen und bespart haben, erhalten bei der Beantragung der ersten Förderung als Berufseinsteigerbonus eine einmalig um 200 Euro erhöhte Zulage.

 

Hier erhalten Sie wichtige Informationen zum Versand Ihrer Förderunterlagen.

 

Ab Rentenbeginn lebenslang garantierte Rente

Sie erhalten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente. Auch eine einmalige ist Kapitalleistung möglich. Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen.

 

Überschussbeteiligung
Ihre Rente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung, die sich nach den erwirtschafteten Erträge der Versicherungsgesellschaft handelt, die anteilig an Sie weitergegebn werden. Bei der Verwendung der zugeteilten Überschüsse können Sie zwischen einer hohen Anlagesicherheit und der Chance auf gute Erträge in einem Aktienfonds wählen.

 

Steuerliche Behandlung der Leistungen
Durch die steuerliche Förderung der Beiträge sind im Gegenzug später die Rentenleistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.

 

Schutz bei Arbeitslosigkeit
Die R+V bietet mit Ihrem Schutz bei Arbeitslosigkeit ein Netz mit doppeltem Boden. Werden Sie arbeitslos, zahlt die Versicherung für die Dauer der Arbeitslosigkeit bis zu zwölf Monate die Beiträge weiter. 
 

Absicherung des Ehepartners bzw. der Hinterbliebenen

Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Der Vertrag kann auch erst zum Zweck der Übertragung abgeschlossen werden. Wird anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung an den Ehepartner oder andere Hinterbliebene gewünscht, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Die Garantiezeit bietet finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen bei Tod nach Rentenbeginn. Die Rente wird dann bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt.

 

Telefon: (030) 850 820 / Telefax: (030) 850 82 - 239

 

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